In Istanbul ist die künstliche Befruchtung (IVF) nur für rechtmäßig verheiratete heterosexuelle Paare mit eigenen Eizellen und Spermien erlaubt. Spenderprogramme, Leihmutterschaft und Geschlechtswahl sind in der Türkei gesetzlich verboten. Das Gesundheitsministerium legt strenge Auflagen für den Embryotransfer und die Patientenauswahl fest. Kliniken wie das Memorial Sisli und das Anadolu Medical Center halten sich an diese Bestimmungen.
- Voraussetzung für die In-vitro-Fertilisation (IVF): Patienten müssen für jede IVF-Behandlung eine gültige Heiratsurkunde vorlegen.
- Spendenverbot: Die Verwendung von Spender-Eizellen, -Spermien oder -Embryonen ist in der Türkei illegal.
- Verbot der Leihmutterschaft: In der Türkei sind alle Formen der Leihmutterschaft verboten.
- Beschränkungen der Embryonenanzahl: Bei Frauen unter 35 Jahren wird in den ersten beiden Zyklen in der Regel nur ein Embryo transferiert.
Expertenmeinung von Bookimed: Früher war das Einfrieren von Eizellen aus sozialen Gründen nur begrenzt möglich. Mittlerweile akzeptieren türkische Zentren Frauen aus medizinischen Gründen, beispielsweise bei geringer Eizellreserve. Kliniken wie das Anadolu Medical Center arbeiten mit Johns Hopkins zusammen und führen in solchen Fällen umfassende Diagnostik durch. Prüfen Sie immer Ihre Krankengeschichte, um sicherzustellen, dass das Einfrieren von Eizellen für Sie geeignet ist. Tun Sie dies, bevor Sie Ihre Reise buchen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Patientenmeinung: Patienten berichten, dass die Türkei eine Sackgasse sein kann, falls später Spendergameten benötigt werden. Sie empfehlen, beglaubigte Heiratsurkunden mitzubringen. Vor Beginn der Stimulation ist es außerdem wichtig, mit dem Koordinator abzuklären, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.